Anlässlich unseres 25 jährigen Bestehens am 06.11.2005, könnte es wieder ähnlich zugehen, wie schon 5 Jahre zuvor.

So dachten wir uns die Sache schon im Vorfeld aus.

Deshalb:

Meine Anfrage bei der GEMA zum bevorstehenden Jubiläum habe ich rechtzeitig 2 Wochen vor dem Jubiläum eingereicht

Wir waren doch sehr gespannt, was uns die GEMA antwortet.


Leider hat es die GEMA nicht für nötig gefunden, mir auf obiges Schreiben zu antworten.

Da mir ja 5 Jahre zuvor mit Gefängnisstrafe mit bis zu 5 Jahren gedroht wurde, da es sich um einen Straftatbestand handelt, sollte ich die Veranstaltung nicht rechtzeitig vorher angemeldet haben, sah ich mich leider diesmal von der GEMA gezwungen, auf spontane musikalische Darbietungen zu verzichten. Lediglich nach Feierabend, bei anschließendem privatem Fest, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, war es den musizierenden Gratulanten möglich, doch noch zu ihrem Recht zu gelangen.

Da die Öffentlichkeit nun leider von der Musik ausgenommen war, stellt sich mir jetzt die Frage: Wie kann ich es denn in 5 Jahren zum 30. anstellen, dass mich die GEMA ernst nimmt mit meinem Problem?

Das Ernstnehmformular konnte ich bisher noch nicht auf den neu überarbeiteten GEMA Seiten finden! Wer Ahnung hat unter welchem Link ich suchen könnte, melde sich bitte bei mir.

Kontakt: Hubert Maidhof

An dieser Stelle ein kleiner Hinweis: Die "INTERESSENGEMEINSCHAFT KULTUR IN DEUTSCHLAND" setzt sich mit ähnlichen Problemen auseinander und hat mit einer Petitionseingabe in 2010 doch einiges ins Rollen gebracht. Vorbeischauen lohnt sich.

Interessengemeinschaft Kultur in Deutschland"

©14.01.2011

Rechtshinweis nach Teledienstgesetzt §6
Verantwortung für Inhalte von verlinkten Seiten? Nein danke!!!